Lohnabstandsgebot
Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag und von der Süddeutschen Zeitung zum Wirtschaftsexperten erhoben, stellte in einem Gespräch mit der Rheinpfalz am Sonntag zu Recht fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz IV-Urteil nicht höhere Leistungen, sondern eine “differenziertere Darstellung” verlangt hat. Und seinem Satz “Es kann nicht sein, dass die ’Hartz IV’-Bezüge eine Höhe erreichen, dass sich eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich nicht mehr lohnt” kann man auch nur zustimmen.
Leider zieht er die falschen Schlüsse. Karlsruhe verlangt, dass endlich über Hartz IV das tatsächliche Existenzminimum abgesichert wird. Dessen Höhe kann von der Politik nur festgestellt, nicht aber festgelegt werden. Ich war sehr erstaunt, in dem Zusammenhang ausgerechnet von Horst Seehofer einen vernünftigen Beitrag zu hören, dem offensichtlich als erstem Politiker aufgefallen ist, dass die Höhe des Existenzminimums betragsmäßig regional variiert. Wenn ich das Münchener Existenzminimum hier in Rimpar ausgezahlt bekäme, wäre vermutlich der größte Anreiz zum Ausüben einer Erwerbsarbeit entfallen. Bekäme hingegen ein Münchener das Rimparer Existenzminimum, wäre er akut vom Hungertod bedroht.
Zurück zu Herrn Fuchs und dem Lohnabstandsgebot. Wenn das Existenzminimum eine praktisch nicht beeinflußbare Größe ist; wenn damit die Höhe der Hartz IV-Sätze feststeht; und wenn dann noch ein Abstand zum Arbeitslohn bestehen muss - wo ist dann die Variable, die die Politik steuern kann? Na? Ja, richtig, es ist die Höhe des Lohnes. Michael Fuchs hat es sicher nicht gewollt, aber er hat hier stringent begründet, wieso ein Mindestlohn nicht nur wirtschafts-, sondern auch sozialpolitisch dringend erforderlich ist. Das Problem bei der Verletzung des Lohnabstandsgebots sind nicht zu hohe Transferleistungen, sondern zu niedrige Löhne.
